Wir erstellen Ihre Lohnabrechnungen und Gehaltsabrechnungen!

Die Lohnbuchhaltung sowie die Beratung zu Lohnsteuer- und Sozialversicherungssachverhalten gehört zu unseren Kernkompetenzen.

Unser Team sorgt nicht nur für höchste Abrechnungssicherheit, sondern auch für die termingerechte Abwicklung Ihrer Lohn- und Gehaltsabrechnungen. Unsere Mitarbeiter bilden sich für Sie stets weiter, um die ständigen Änderungen im Lohn- und Sozialversicherungsrecht zu berücksichtigen.

Diese Aufgaben der Lohnbuchhaltung übernehmen wir für Sie!

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Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung

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Meldungen an Finanzbehörden, Arbeitsamt, Berufsgenossenschaft, Versicherungsträger, Künstlersozialkasse, Landesämter für Statistik

Möchten Sie Ihre Lohnbuchhaltung auslagern?

Wir freuen uns darauf, unser Expertenwissen in den Erfolg Ihres Unternehmens einfließen zu lassen.

Dr. Ute Fleischer

Teilen Sie uns bitte Ihr Anliegen mit und wir vereinbaren mit Ihnen einen Termin für ein Erstgespräch!

Dr. Ute Fleischer, Steuerberaterin

Grundlagen der Lohnbuchhaltung – Was ist zu beachten?

Als Arbeitgeber sind Sie gegenüber Ihren Arbeitnehmern dazu verpflichtet, monatlich eine korrekte Lohn- oder Gehaltsabrechnung zu erstellen. Diese monatlichen Abrechnungen bilden dann die Basis für die Berechnung der Einkommensteuer der Arbeitnehmer. Es handelt sich somit um wichtige steuerrelevante Dokumente. Aus diesem Grund sollten die Lohn- und Gehaltsabrechnungen vom Profi erstellt werden.

Bei folgenden Pflichten unterstützen wir Sie:

  • Wir prüfen die Versicherungspflicht Ihrer Mitarbeiter und melden diese bei den gesetzlichen Krankenkassen fristgerecht an und ab.
  • Wir beantragen bei den Krankenkassen die Versicherungsnummern für Ihre Arbeitnehmer.
  • Die Sozialabgaben (Renten-, Kranken- Pflege- und Arbeitslosenversicherung) berechnen wir für Sie, so dass sie diese fristgerecht überweisen können.
  • Wir erstellen Jahresmeldungen mit den Beschäftigungszeiten und den beitragspflichtigen Arbeitsverdiensten.
  • Wir erstellen Ihre Meldungen an die Berufsgenossenschaft.
  • Sonderfälle wie Mutterschutz, Elternzeit und Krankheitsfälle pflegen wir ordnungsgemäß ein.